Vor der Geburt des Kindes sind einige Amtswege zu erledigen.
Hier finden Sie wichtige Infos und eine Orientierung, was vor der Geburt eines Kindes berücksichtigt werden muss. Einige Infos betreffen nur die Mutter, unterstützen Sie sie bei Amtswegen und wichtigen Fragen.
Dienstgebende Stelle informieren
Für unselbstständig Beschäftigte:
Die Mutter muss, sobald Sie von der Schwangerschaft erfährt, ihre dienstgebende Stelle informieren, damit die gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen eingehalten werden.
Für selbständig Erwerbstätige:
Selbstständig Erwerbstätige sollten sich überlegen, in welchem Ausmaß sie weiterhin beschäftigt sein können und sich allenfalls eine Vertretung bzw. eine Betriebshilfe suchen. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an die SVS – die Sozialversicherung der Selbständigen. Leistungen der Sozialversicherung für Selbstständige
Spitalsgeburt
Ihre Partnerin sollte sichmöglichst früh in der Geburtenabteilung der Krankenanstalt ihrer Wahl anmelden, damit ihr ein Bett für die Geburt reserviert werden kann. Gleichzeitig sollten Sie sich auch erkundigen, welche Dinge Sie während Ihres Spitalaufenthaltes benötigen. Sie finden alle Spitäler auf Kliniksuche.at. Kliniksuche
Ambulante Geburt
Das bedeutet, dass Ihre Partnerin in der Geburtenabteilung einer Krankenanstalt entbindet, diese jedoch – wenn keine Komplikationen auftreten – mit dem Kind bereits nach einigen Stunden wieder verlassen können. Zu Hause werden Ihre Partnerin und das Kind dann von ihrer Hebamme (Mögliche Kosten finden Sie hier: Hebammengremium – ÖHG) und ihrer Kinderärztin/ihrem Kinderarzt nachbetreut.
Hausgeburt
Wenn sich Ihre Partnerin für eine Hausgeburt entscheidet, sucht Sie sich eine Hebamme, die Sie während Ihrer Schwangerschaft, bei und nach der Geburt (Wochenbett) betreut. Bei der Entscheidung sollten auch Ihre Wohnverhältnisse und Ihre familiäre Situation berücksichtigt werden. Besprechen Sie mit Ihrer Partnerin die gewünschten Rahmenbedingungen für ihre Hausgeburt. Wichtig Sie können Ihre Partnerin und sich gut unterstützen, wenn Sie mit ihr an einem Geburtsvorbereitungskurs teilnehmen. Dort bekommen Sie wichtige Informationen zur Geburt und Ihrer Rolle als Unterstützer.
Geburtshaus
Eine Alternative zu einer Geburt in einer Klinik und einer Hausgeburt ist es, das Kind in einem Geburtshaus auf die Welt zu bringen. Ein solches wird zumeist von Hebammen geleitet und ein Arzt oder Ärztin ist nicht anwesend.
Hebammenberatung
Jede Mutter und Vater zwischen der 18. und 22. Schwangerschaftswoche im Rahmen des Mutter-Kind-Passes das Recht auf ein kostenloses einstündiges Gratisgespräch mit einer Hebamme. Nutzen Sie gemeinsam dieses Gespräch, um sich über die Schwangerschaft, die Geburt und die erste Zeit mit dem Kind zu informieren. Weitere Details finden sie unter Hebammenberatung mit Mutter-Kind-Pass. Hebammen.at
Anmeldung in Kinderkrippe und/oder Kindergarten
Schon frühzeitig sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrer Partnerin überlegen, ab welchem Alter Ihr Kind eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten besuchen wird. Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote in Ihrer Umgebung und besuchen Sie vorab für Sie und Ihr Kind geeignete Einrichtungen. Informieren Sie sich auch über die Anmeldeformalitäten und Wartefristen bei Kindergärten (oesterreich.gv.at), welche es des Öfteren gibt. Seit 2009/2010 ist der halbtägige Kindergartenbesuch im letzten Jahr vor dem Schuleintritt gratis. Davor ist der Platz in einer Krippe oder Kindergarten mit Kosten verbunden, welche von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch sind. Alles zur Anmeldung finden Sie unter Kindergartenanmeldung (oesterreich.gv.at) oder informieren Sie sich in Ihrem Gemeindeamt oder Magistrat.
Kinderärztin / Kinderarzt
Überlegen Sie sich gemeinsam bereits während der Schwangerschaft, zu welcher Kinderärztin/welchem Kinderarzt Sie für die notwendigen Untersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass gehen. Fragen Sie vielleicht nach, welche zusätzlichen alternativen Behandlungsmethoden ihre Wahlärztin/ihr Wahlarzt hat und überlegen Sie, wie lange die Anfahrtszeit zur Praxis ist. Melden Sie sich frühzeitig an, da manche Kinderärzt*innen mitunter eine Warteliste haben. In den ersten Monaten ist es auch normal, falls sie die Praxis wechseln wollen.
Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie Ihrer Vaterschaft anerkennen lassen, unabhängig davon, ob Sie der biologische Vater sind oder nicht. Diese Anerkennung geschieht zumeist nach der Geburt, ist aber auch schon zuvor beim zuständigen Standesamt möglich. Die Anerkennung der Vaterschaft klärt die rechtliche Vater-Kind-Beziehung und ist Voraussetzung für den Unterhalt, das gesetzliche Erbrecht für Ihr Kind und den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld. Auf Freiwillige Anerkennung der Vaterschaft (oesterreich.gv.at) und Vaterschaft (oesterreich.gv.at) finden Sie alle Infos zu den Themen Vaterschaft und Vaterschaftsanerkennung.