Nach der Geburt des Kindes sind einige Formalitäten zu erledigen. Im Überblick finden Sie die wichtigsten Behördenwege.
Besprechen Sie in Ruhe mit Ihrer Partnerin die Namenswahl sowie welchen Nachnamen das Kind tragen soll.
Geburtsurkunde
Die Geburt wird durch die anwesenden ÄrztInnen oder die Hebamme angezeigt. Die Geburt Ihres Neugeborenen muss dem zuständigen Standesamt binnen einer Woche angezeigt werden. Sie bekommen dann vom Standesamt die erste Geburtsurkunde für Ihr Kind ausgestellt. Die Geburtsurkunde wird Ihr Kind in vielen unterschiedlichen Lebenssituationen als Nachweis benötigen. Auch brauchen Sie sie zur Anmeldung des Wohnsitzes Ihres Neugeborenen.
Wohnsitzanmeldung
Im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt wird auch gleich die Meldebestätigung für das Baby ausgestellt, sofern der ordentliche Wohnsitz des Kindes in Österreich ist.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Im Zuge der Beurkundung der Geburt am Standesamt kann auch gleich der Staatsbürgerschaftsnachweis für das Baby ausgestellt werden.
Vaterschaft und Obsorge
Die Anerkennung der Vaterschaft erfolgt auch auf dem Standesamt. Dazu muss der unverheiratete Vater persönlich erscheinen. Mitzubringen sind der Lichtbildausweis, die Geburtsurkunde sowie der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters. Ledige Väter können auch bereits vor der Geburt des Kindes die Vaterschaft anerkennen lassen. Gemeinsam können die Eltern bestimmen, dass die Obsorge beiden zukommt.
Wochengeld und Mitversicherung des Babys
Mütter erhalten nach der Geburt den zweiten Teil der Wochenhilfe bzw. des Wochengeldes. Um das Wochengeld weiterhin zu erhalten, muss die Mutter ihrer Krankenkasse die Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses vorlegen. Im Falle einer Kaiserschnittgeburt, Mehrlingsgeburt oder Frühgeburt wird zusätzlich eine ärztliche Bestätigung zur Vorlage benötigt. Zu diesem Zeitpunkt kann man auch gleich bei der Krankenkasse den Antrag auf Mitversicherung des Babys stellen.
Familienbeihilfe
Das Antragsformular für die Familienbeihilfe erhält man beim Wohnsitzfinanzamt und kann man sich auch online bei der Formulardatenbank des Bundesministeriums für Finanzen herunterladen. Die Familienbeihilfe ist Voraussetzung für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
Kinderbetreuungsgeld
Das Kinderbetreuungsgeld beantragt man bei der zuständigen Krankenversicherung noch vor Ablauf des Wochengeldbezuges. Für die Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes benötigt man die Geburtsurkunde des Babys, die Meldebestätigung der Mutter bzw. des Vaters (des Antragstellers) und den Bescheid der Familienbeihilfe. Falls kein Anspruch auf Wochengeld bestehen sollte oder das Wochengeld niedriger ist, als das Kinderbetreuungsgeld, hat man Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld bereits ab der Geburt des Kindes.